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PFLICHTIGE AUSRÜSTUNG
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Winterketten oder Winterreifen sind in Bergregionen ab diesem Winter Pflicht .
Alle Fahrzeuge müssen mit Schnee- oder Ganzjahresreifen oder mit Schneeketten ausgestattet sein.
vom 1. November 2021 bis zum 31. März 2022.
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Die Pflicht gilt für leichte Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge, Wohnmobile,
LKWs und Reisebusse, die in den von den Präfekten festgelegten Gebieten fahren.
Die Fahrer müssen in ihrem Kofferraum abnehmbare Gleitschutzvorrichtungen (Schneeketten aus Metall oder Textil) mitführen, mit denen mindestens zwei Antriebsräder ausgerüstet werden können, oder mit vier „Winterreifen“ ausgestattet sein.
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